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Verpressungen gegen eindringendes Grund – oder Hangwasser.
Viele der Hausbesitzer sind erschüttert, wenn sie feststellen, dass Ihr Keller feucht wird oder gar Wasser eindringt. Dies löst oft eine Reihe von Problemen aus. Unter anderem, dass es im Keller zu Fäulnisschaden kommt. Alles organische Material was auf dem Boden steht und mit Wasser in Berührung kommt fängt an zu faulen. Schimmelpilze entstehen in den Kellerräumen, es modert.
Des Öfteren muss auch die Feuerwehr gerufen werden um den Keller auszuräumen und auszupumpen und so weiter.Gerade in den letzten Jahren kann man feststellen, dass es häufiger zu diesen Problemen kommt.
Die Gründe können verschieden sein: das Ansteigen von Grundwasser aber auch durch erhöhte Niederschläge und zwar innerhalb kürzester Zeiträume. Auch durch die Reparatur bzw. Abdichtung der Abwasserkanäle kommt es zu einem Anstieg vom Grundwasser bzw. Schichtenwasser.
Diese Not macht sich eine Reihe von Firmen zu nutze und versprechen dem Hausbesitzer zu helfen in dem sie den Keller abdichten. Sehr oft kann man erleben, dass ein sehr billiges Angebot erstellt wird und auch, dass sich dieses Angebot als sogenanntes Einsteigerangebot herausstellt. Die Rechnung fällt dann meist wesentlich höher aus.
Eine wasserdichte Wanne
Besonders diffizil ist die Angelegenheit, wenn die Hausbesitzer der Meinung waren, bei ihrem Haus handelt es sich um eine dichte Wanne. Die Enttäuschung ist auch groß, wenn man bei Untersuchungen feststellt, dass statt Beton (der als Ortbeton gegossen wird), es sich um Betonsteine (die vermauert wurden), handelt.
Hier eine nachträgliche Abdichtung herzustellen ist fast ausgeschlossen. Es helfen die schönsten Versprechungen und Urkunden auch nicht darüber hinweg, dass es insbesondere an der Statik des Gebäudes liegt, dass keine nachträglichen Abdichtungen hergestellt werden können.
Es gilt nämlich die Gesetzmäßigkeit, dass der Wasserdruck nur aufgenommen werden kann, wenn eine dementsprechende Verankerung oder der Wasserdruck mit einem „Gegengewicht“ ausgeglichen wird. Dies bedeutet auch, dass z. B. wenn davon auszugehen ist, dass außen ein Meter Wassersäule über dem Kellerfußboden ansteht bei einer nachträglichen Abdichtung mindestens 50 cm Beton aufgefüllt werden müsste. Da dieser doppelt so schwer ist, reicht die Hälfte der Wasserhöhe. In den meisten der Fälle ist dies jedoch technisch nicht machbar.
Eine ganz andere, aber auch wichtige Betrachtung ist, dass wenn Wasser in ein Gebäude eindringt nie genau kontrolliert werden kann, woher dieses Wasser kommt. Außerdem, wenn diese eine Stelle abgedichtet wird, könnte es durch das ansteigen des Wassers an einer anderen Stelle, die bisher nicht betroffen war, wieder austreten. Dies dadurch, weil durch die bisherige Fehlstelle eine Entlastung vorgenommen wurde. Es baut sich also ein erneuter Druck auf und Wasser kann an anderer Stelle eindringen.
Genauso problematisch bleibt bei Undichtigkeiten in Beton, dass es sich dabei um sogenannte Kiesnester handeln könnte, wobei ebenfalls davon auszugehen ist, dass wenn eine Stelle dicht ist, dann an einer anderen Stelle das Wasser eindringen kann.
Die Grundwasserstände unterliegen erheblichen Schwankungen.
Nach einer Verpressung wird so manchen Bauherrn oft suggeriert, die bis dahin erfolgte Abdichtung war schon ein Erfolg. Dabei handelte es sich nur um das zurückweichen des Wasserstandes.Zu berücksichtigen ist außerdem noch, dass oft nach dem das Grundwasser sich wieder absenkt, die eigentliche Fehlerquelle nicht mehr zu ermitteln ist. Oft kann man diese falsche Einschätzung jedoch erst nach einem erneuten ansteigen des Grundwassers feststellen, was jedoch auch Jahre dauern kann. Die dadurch notwendigen Nacharbeiten sind somit kein erneuter Mangel. Es ist denkbar, dass mehrmals eine Verpressung durchgeführt werden muss.
Der Keller kann von innen abgedichtet werden
Nun solle nicht der Einruck erweckt werden, eine nachträgliche Abdichtung von der Innenseite ist in jedem Falle auszuschließen. Es gibt durchaus Fälle bei denen eine Abdichtung sinnvoll ist, jedoch bedarf es hier sehr guter Fachkenntnisse und auch ein gewissermaßen ehrliches Verhalten. Insbesondere auch die Information an den Hausbesitzer, was machbar und was nicht machbar ist.
So ist es durchaus denkbar, wenn z.B. während der Bauzeit zwischen der Schalung bei dem Erstellen des Betoniervorganges entweder ein Stück Holz oder auch ein Metall oder sonstiger Gegenstand in diese Schalung fällt, so dass diese keine ausreichende Betonüberdeckung aufweist, zu einer Undichtigkeit führen kann. Eine solche Fehlerstelle ist, wenn sie erst gefunden ist, ohne Problem abzudichten.
Ganz anders sieht es aus, wenn z.B. zwischen der Bodenplatte und der aufgehenden Wand kein Fugenband verwendet wurde. Es kann dann schon bei den geringsten Setzungen oder auch den thermischen Bewegungen zu einer Undichtigkeit wegen geringfügigen Bewegungen kommen.
Hier ist oft eine Abdichtung möglich. Jedoch schon ungleich problematischer und dies setzt ebenfalls sehr viel Fachwissen voraus. Selbstverständlich spielen auch die Materialauswahl und die qualifizierte Ausführung durch die Handwerker eine wichtige Rolle.
Der deutsche Holz- und Bautenschutzverband DHBV, ein Zusammenschluss von qualifizierten Fachbetrieben, hat für solche Arbeiten ein Merkblatt bzw. ein Empfehlungsblatt für die Bearbeitung solcher Probleme herausgegeben. So dass sich auch der nicht so fachkundige, an Hand der Beschreibung orientieren kann welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Auch einige Materialhersteller haben ihre Verarbeitungsrichtlinien mit solch qualifizierten Merkblättern ausgerüstet.
Jedoch bleibt die Problematik wie oben beschrieben und deshalb sollte genau und sorgfältig geprüft werden, welche der Maßnahmen zum Erfolg führen ! …..können.
Normenwerke; Merkblätter; Verarbeitungshinweise. Siehe auch: http://www.wta.de/